UNICEF-Label «Kinderfreundlich»
Seit der Labelübergabe am 10. Oktober 2018 durch die UNICEF ist die Stadt Kriens eine «Kinderfreundliche Gemeinde». Am 24. November 2021 (Geschäft Nr. 876) hat der Stadtrat entschieden, dass Kriens weiterhin eine «Kinderfreundliche Gemeinde» sein und mittels Rezertifizierung das UNICEF-Label erhalten soll.
Um das Label zu erhalten, hat die Stadt Kriens mittels partizipativem Prozess einen umfassenden Massnahmenplan mit kurz- mittel- und langfristigen Zielen vorgelegt.
Im Jahr 2023 wurde die Stadt Kriens im Rahmen einer grossen Feier durch die UNICEF Re-Zertifiziert und darf für weitere vier Jahre das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» tragen.
Was ist Kinderfreundlichkeit?
Artikel 1 der Kinderrechtskonvention definiert jede Person von 0 bis 18 Jahren als Kind. Auch wenn Jugendliche in der Schweiz und Liechtenstein rechtlich nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres als Erwachsen gelten, befinden sie sich darüber hinaus in einer Übergangsphase, in der sie sorgfältig begleitet werden müssen. Denn das Erwachsenwerden ist einer jener Momente im Leben jedes Menschen, in denen er besonders vulnerabel ist. Die Gemeinde kann und soll in dieser Zeit eine wertvolle Stütze und Begleiterin sein, auch über die Volljährigkeit hinaus.
Gemäss UNICEF: Kinderfreundlichkeit zeigt sich darin, dass die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung, Gleichbehandlung und Anhörung in folgenden Bereichen umgesetzt werden:
- Verwaltung und Politik
- Schule
- Familienergänzende Betreuung
- Kinder- und Jugendschutz
- Gesundheit
- Freizeit und Wohnumfeld
Massnahmen
Im Massnahmenkatalog wurden folgende 14 Grobziele erarbeitet und werden aktuell umgesetzt:
- Es wird ein Kinder-, Jugend- und Familienleitbild erstellt und Massnahmen umgesetzt.
- Es wird ein Konzept für die «frühe Förderung Kriens» erstellt und Massnahmen umgesetzt.
- Es wird ein Konzept der Kinderförderung erstellt und Massnahmen umgesetzt.
- Die Bildungslandschaften Kriens sind mit der «Kinderfreundlichen Gemeinde» verknüpft.
- Die Schnittstellen von den Schul- und Klassenräten zu der Verwaltung sind bearbeitet.
- Die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung FFKD und dem Sozialdepartement ist formal geregelt.
- Bei Entwicklungen, die den Sozialraum betreffen, wird die Meinung der Kinder und Jugendlichen systematisch berücksichtigt.
- Der Zugang zu Vereinen/Verbänden für Kinder und Jugendliche ist ermöglicht und gesichert.
- In Kriens gibt es Angebote und Massnahmen welche die Gesundheitsförderung und Bewegungsförderung der Kinder und Jugendlichen unterstützen.
- Für Kinder mit Sprachförderbedarf hat es genügend Angebote.
- Es finden neue Anlässe und Angebote für und mit Kindern statt.
- Es finden regelmässig grosse Anlässe für und mit Jugendlichen statt.
- Es finden für und mit Familien neue Anlässe statt
- Die Bewohnenden von Kriens sind über die kinderfreundlichen Massnahmen informiert