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Weniger Ausnahmen bei der Billettsteuer

Der Krienser Einwohnerrat wird sich an seiner Dezember-Sitzung mit der Billettsteuer befassen. Der Stadtrat schlägt im Rahmen seiner Massnamen für Stadtfinanzen im Gleichgewicht vor, verschiedene Änderungen am geltenden Steuererlass vorzunehmen. Zur Hauptsache geht es darum, bisher gewährte Ausnahmen im Profi- und Halbprofi-Bereich zu eliminieren.

Kultur- und Sportveranstaltungen im Spitzenbereich sollen in Kriens nicht mehr befreit werden von der Billettsteuerpflicht

Die Situation der Krienser Stadtfinanzen ist angespannt. Deshalb arbeitet die Stadt Kriens konsequent daran, den Finanzhausalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dazu wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt, die insbesondere die Kosten gesenkt haben. Diese Sparmassnahmen allein aber genügen nicht. Im Strategiepapier zu den Stadtfinanzen werden deshalb auch verschiedene Massnahmen aufgeführt, die der Stadt Mehreinnahmen ermöglichen sollen.

Eine davon sind Anpassungen am Erlass der Billettsteuer. Diese «Vergnügungssteuer» wird in Kriens seit 2001 wieder erhoben. Sie wird als Zusatz zum Billettpreis von den Besuchenden von Veranstaltungen bezahlt. Die Erträge daraus waren in den vergangenen Jahren aus verschiedensten Gründen (so unter anderem kein Pilatussaal wegen der Bauarbeiten im Zentrum, Wegzug des Le Théatre nach Emmen, kein Sommerprogramm auf dem Sonnenberg) stark rückläufig und brachen im Corona-Jahr mangels Anlässen förmlich ein.

Nun hat sich der Stadtrat intensiv mit dem Thema beschäftigt. Er schlägt jetzt dem Einwohnerrat vor, die bisherige Billettsteuer-Befreiung einiger Veranstalter aufzuheben. Dabei soll nicht mehr der Sitz des Vereins entscheidend sein. Vielmehr ist es die Art des Anlasses. Neu sind alle Veranstalter von Anlässen billettsteuerpflichtig, wenn diese mehr als 10'000 Franken an Ticketeinnahmen aufweisen für alle ihre Anlässe innerhalb eines Jahres. Dazu wird die Steuerbefreiung auch dort aufgehoben, wo die auftretenden Akteure für die «Arbeitsleistungen» eine Entschädigung erhalten. Namentlich betroffen sein davon dürften Sportveranstaltungen im Profi- und Halbprofibereich des Fussballs und des Handballs sowie Veranstaltungen im Kulturbereich (Südpol, Pilatussaal). Veranstalter und Vereine sollen wie bisher regelmässig abrechnen. Sie erhalten für das Inkasso eine Provision von 5% des Gesamtbetrages.

Auf diesem Weg soll es weiterhin möglich sein, kleinere, lokale oder nicht kommerziell ausgerichtete Veranstalter von der Billettsteuer zu befreien.

Der Stadtrat unterbreitet diese Anpassungen dem Parlament für die Sitzung vom 9. Dezember 2021 in einer ersten Lesung. Ersten Berechnungen zu Folge sollen damit Mehreinnahmen von rund 150’000 Franken pro Jahr erreicht werden.

Der Bericht und Antrag an den Einwohnerrat
Die nächste Sitzung des Stadtparlamentes

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