Übergangsregelung
Die Stadt Kriens empfiehlt allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, bestehende Heizungslösungen so lange wie möglich in Betrieb zu halten, bis das Angebot des Wärmeverbundes im jeweiligen Gebiet bekannt ist.
Muss eine Heizung dringend ersetzt werden, können sich Betroffene bei ewl beraten lassen. Es ist vorgesehen, Übergangslösungen zu ermöglichen, bis Fernwärme im Gebiet zur Verfügung steht.